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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 9 B 191/06 AS   

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https://dejure.org/2006,107144
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 9 B 191/06 AS (https://dejure.org/2006,107144)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.07.2006 - L 9 B 191/06 AS (https://dejure.org/2006,107144)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - L 9 B 191/06 AS (https://dejure.org/2006,107144)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 9 B 191/06
    § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der ab 01. Januar 2002 gültigen Fassung des Art. 2 Abs. 1 Nr. 17 a des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I S 1887) ist die Beschwerde gegen einen die PKH-Bewilligung ablehnenden Beschluss des SG nur noch dann zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufung nach § 144 SGG statthaft ist und soweit das SG nicht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH verneint hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. Dezember 2005, Az.: L 8 B 147/05 AS; Knittel in Hennig, SGG, § 73 a Rdnr. 72 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint hat (vgl. Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 7. Februar 2007 - L 6 B 30/07 AS; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 6. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS - Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Juli 2006 - L 9 B 191/06 AS - Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 2. August 2006 - L 12 B 63/05 AL -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 13 B 5/07
    Gemäß § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 127 Abs. 2 Satz 2, 2. Hs Zivilprozessordnung (ZPO) in der ab dem 1. Januar 2002 gültigen Fassung ist die Beschwerde gegen einen die Gewährung von PKH ablehnenden Beschluss des SG nur noch dann zulässig, wenn in der Hauptsache die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG ohne Zulassung statthaft ist, es sei denn, das Gericht hat ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.12.2005 - Az. L 8 B 147/05 AS - Beschluss vom 18.07.2006 - L 9 B 191/06 AS - Beschluss vom 02.08.2006 - L 12 B 63/05 AL - Beschluss vom 07.02.2007 - L 6 B 30/07 AS -, V.n.b., m.w.N.).

    Insbesondere sollte mit der Gesetzesänderung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen begegnet werden, zu denen es käme, wenn das Beschwerdegericht die Erfolgsaussichten abweichend von dem in der Hauptsache entscheidenden Gericht des ersten Rechtszuges beurteilt (vgl. BT-Drs. 14/3750 S. 51; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.07.2006 - L 9 B 191/06 AS).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2011 - L 13 AS 162/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Sozialgericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint hat (vgl. Beschluss des 6. Senats des beschließenden Gerichts vom 7. Februar 2007 - L 6 B 30/07 AS; Beschluss des 8. Senats des beschließenden Gerichts vom 6. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS - Beschluss des 9. Senats des beschließenden Gerichts vom 18. Juli 2006 - L 9 B 191/06 AS - Beschluss des 12. Senats des beschließenden Gerichts vom 2. August 2006 - L 12 B 63/05 AL).
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